Service

Die Mitgliedschaft bei GARP ermöglicht den Zugang zu folgenden Dienstleistungen:

GARP-Mitglieder profitieren von einer Kurzberatung im Umfang von etwa 15 Minuten durch durch die Anwaltskanzlei WerderViganò in Zürich, in erster Linie Rechtsanwalt Kai-Peter Uhlig (T. 044 208 20 00, uhlig@wvlaw.ch). Dies unter der Voraussetzung, dass kein Interessenkonflikt vorliegt, was die Anwälte jeweils zu prüfen haben.

Die Kosten für die Kurzberatung werden vom Verband übernommen.

GARP ist Mitglied bei SAFE, (www.safe.ch, ein Zusammenschluss diverser Verbände zum Schutz vor Piraterie). Bei Piraterie-Verdacht kann SAFE angefragt werden, ob ein Vorgehen durch SAFE oder mit deren Unterstützung möglich und sinnvoll ist.

An einigen Schweizer Festivals kann für GARP-Mitglieder eine vergünstigte Akkreditierung angeboten werden.

Für die Verbandsmitglieder wurde ein «Mustervertrag» auf englisch für Koproduktionen erarbeitet und ist auf Anfrage via mail oder Telefon erhältlich.

Der Solidaritätsfonds (suissimage.ch) kann allen in der Filmbranche tätigen Personen helfen, die aus Gründen wie Alter, Krankheit, Unfall oder Todesfall in eine Notlage geraten sind. Unterstützung können auch betroffene Angehörige erhalten. Eine Mitgliedschaft bei Suissimage ist nicht Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Fonds. Nebst finanzieller Hilfeleistungen kann der Solidaritätsfonds auch eine Beratung durch Fachleute anbieten.

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